
Die Erdgasversorgung wird in unserem Netzgebiet bald von L- auf H-Gas umgestellt. Hierfür sind eine Datenerfassung und technische Anpassungen erforderlich.
In unserem Netzgebiet wird in Kürze die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt/Betrieb aufnehmen. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die technische Anpassung der Gasgeräte. Dies können wir nur mit Ihrer Hilfe schaffen! Daher bitten wir um Ihre Unterstützung.
Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigen unsere Monteurinnen und Monteure unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.
Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:
Den Link für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ndav/NDAV.pdf
Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter: https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas
Wir danken Ihnen für die Unterstützung!