
Kosten
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Kostenverteilung und den gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zur Kostenerstattung.
Kostenverteilung der Erdgasumstellung
Kostenverteilung
Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?
Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch
Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?
Kostenerstattungsmöglichkeiten
Welche Kostenerstattungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein Gasgerät ausgetauscht werden muss?
Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Bedingungen für die Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde.
Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter. Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen kombinierbar.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen:
Antragsformular zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG PDF
Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)
Bedingungen für die Kostenerstattung nach GasGKErstV
- Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG
- Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein
- Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung
- Die Höhe des Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
- Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen, welches anhand des Typschildes bestimmt werden kann.
- Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen.
Antragsformular zur Kostenerstattung nach GasGKErstV