
Die Umstellung erfolgt in drei Schritten – Erhebung, technische Anpassung und Umstellung – und wird von beauftragten Dienstleistern in drei Teilnetzbereichen durchgeführt, deren Termine der Karte und Tabelle zu entnehmen sind.
Unser Netzgebiet wurde bisher mit der Gasqualität L-Gas versorgt. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten wie Heizungen, Warmwasserboilern oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Gasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.
Davon sind neben Nordrhein-Westfalen u.a. auch die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Hessen betroffen.
Aufgrund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) auf den Weiterbetrieb mit H-Gas umgestellt werden. Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die eigentliche Umstellung auf H-Gas.
Die Erhebung und Anpassung werden durch speziell von der NGN beauftragten Umstellungsdienstleistern durchgeführt.
Aufgrund seiner Größe wurde unser Netzgebiet in drei Teilnetzbereiche mit unterschiedlichen Schaltterminen aufgeteilt. Wann es in den unterschiedlichen Gebieten so weit ist, entnehmen Sie bitte der Karte und Tabelle:
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Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also wir, die NGN. Dies gilt auch dann, wenn Kundinnen und Kunden ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen.
Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von der NGN übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland umgewälzt. Davon ausgenommen sind Kosten zur Reparatur und Wartung sowie zum Geräteaustausch.
Die mit der Erhebung und Anpassung beauftragten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.
Wenn Sie ein Gasgerät ausgetauscht haben, das bereits mit einem Geräteaufkleber der Erdgasumstellung gekennzeichnet war, melden Sie dies bitte unbedingt unserem Erdgasbüro. Füllen Sie dazu bitte unser Formular aus: