
Informationen für Installateure und Schornsteinfeger
Die Umstellung erfolgt in drei Schritten – Erhebung, technische Anpassung und Umstellung – und wird von beauftragten Dienstleistern in drei Teilnetzbereichen durchgeführt, deren Termine der Karte und Tabelle zu entnehmen sind.
Informationen für Installateurinnen und Installateure sowie Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
Unser Netzgebiet wurde bisher mit der Gasqualität L-Gas versorgt. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten wie Heizungen, Warmwasserboilern oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Gasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.
Davon sind neben Nordrhein-Westfalen u.a. auch die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Hessen betroffen.
Aufgrund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) auf den Weiterbetrieb mit H-Gas umgestellt werden. Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die eigentliche Umstellung auf H-Gas.
Die Erhebung und Anpassung werden durch speziell von der NGN beauftragten Umstellungsdienstleistern durchgeführt.
Aufgrund seiner Größe wurde unser Netzgebiet in drei Teilnetzbereiche mit unterschiedlichen Schaltterminen aufgeteilt. Wann es in den unterschiedlichen Gebieten so weit ist, entnehmen Sie bitte der Karte und Tabelle:
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Rechtliche Grundlage
Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also wir, die NGN. Dies gilt auch dann, wenn Kundinnen und Kunden ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen.
Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von der NGN übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland umgewälzt. Davon ausgenommen sind Kosten zur Reparatur und Wartung sowie zum Geräteaustausch.
Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
- Die Monteurin oder der Monteur hat am Ende eines jeden Besuches bei Endkundinnen und -kunden / Industriekunden eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durchzuführen (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
- Das Gasversorgungsgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein durch die Kundinnen oder Kunden beauftragte Installateurinnen oder Installateure die Ursachen der Sperrung behoben haben.
Wettbewerbsverbot
Die mit der Erhebung und Anpassung beauftragten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.
Mitteilung zu Austausch oder Stilllegung
Wenn Sie ein Gasgerät ausgetauscht haben, das bereits mit einem Geräteaufkleber der Erdgasumstellung gekennzeichnet war, melden Sie dies bitte unbedingt unserem Erdgasbüro. Füllen Sie dazu bitte unser Formular aus: