Unterlagen Gasumstellung

Kosten

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Kostenverteilung und den gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zur Kostenerstattung.

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

Kostenverteilung

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch

Kostenerstattungsmöglichkeiten

Bedingungen für die Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigen­tümerin oder Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpas­sung installiert wurde.

Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter. Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förde­rungen/Finanzierungen kombinierbar.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen:
Antragsformular zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG PDF

Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung nach GasGKErstV

  • Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpass­bare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG
  • Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein
  • Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung
  • Die Höhe des Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
Die Höhe des Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV nach Alter des Gasgeräts
Alter des Gasgeräts zum Zeitpunkt des technischen UmstellungsterminsKostenerstattungsanspruchv
nicht älter als 10 Jahre500 €
älter als 10 Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre250 €
älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre100 €
  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen, welches anhand des Typschildes bestimmt werden kann.
  • Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen.

Antragsformular zur Kostenerstattung nach GasGKErstV