
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Kostenverteilung und den gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zur Kostenerstattung.
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde.
Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter. Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen kombinierbar.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen:
Antragsformular zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG PDF
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, um die Kostenerstattung zu beantragen.
Antragsformular zur Kostenerstattung nach GasGKErstV